Verwaltungsrecht, auch Öffentliches Rechts genannt, regelt die Beziehungen des Bürgers zur Staatsverwaltung sowie das Verhältnis verwaltender Einrichtungen zueinander.
Als Anwaltskanzlei für Verwaltungsrecht beraten und vertreten wir nicht nur private, sondern auch gewerbliche und öffentliche Auftraggeber zu allen Fragen des Verwaltungsrechts.