Privatrecht

Was versteht man unter dem Privatrecht?

Das Privatrecht regelt das Verhältnis von Bürger zu Bürger. Häufig wird das Privatrecht auch als „Zivilrecht“ oder „Bürgerliches Recht“ bezeichnet. Das Privatrecht behandelt vornehmlich die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Rechtsbeziehungen zwischen gleichberechtigten natürlichen oder juristischen Personen.

Unsere Mandatsbetreuung ist dabei von unserer lngjährigen Erfahrung im Privatrecht geprägt. Wir arbeiten stets an effektiven und effizienten Lösungen für unsere Mandanten. Die Vielzahl erfolgreicher gerichtlicher Verfahren spricht für sich.

Neben dem allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht haben wir uns weiterhin auf folgende Gebiete des Privatrechts spezialisiert:

Unsere Schwerpunkte im Privatrecht:

  • Bankrecht
  • Garantie- und Gewährleistungsrecht
  • Internet-Verträge
  • Nachbarrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Telekommunikation
  • Vereinsrecht
  • Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht
  • Vollstreckung
  • Forderungseinzug