Das Familienrecht umfasst die in Bezug auf Ehe und Verwandtschaft geltenden Rechtsregeln. Dazu zählen das Eherecht, das Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht sowie die Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.
Unsere Fachanwältin für Familienrecht Kornelia Fahrenbach-Stein berät Sie sachkundig zu allen Themen, die das Familienrecht umfasst, wie Scheidung, Unterhalt (wie beispielsweise Ehegatten- oder Kindesunterhalt), Sorgerecht, Kindesumgang (Umgangsrecht), Zugewinn, Güterrecht (Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft), Versorgungsausgleich, Wohnungszuweisung und das gesamte Recht der Vermögensauseinandersetzung.
Mit unserer Expertise im Familienrecht durch fachanwaltliche Betreuung vertreten wir Sie qualifiziert und mit dem Ziel, den größtmöglichen Vorteil für Sie zu erwirken.
Unser Notar Dr. Axel Braunholz entwirft und beurkundet Verfügungen und Verträge sowie sonstige Erklärungen in allen Bereichen des Familienrechts.