Wir beraten und vertreten Sie umfassend auf dem Gebiet des Erbrechts: beginnend bei erbrechtlichen Fragestellungen, der Erstellung von Testament, Ehevertrag und Erbverträgen sowie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Unsere Anwälte für Erbrecht leisten zudem vorbeugende Beratung, erbrechtliche Vermögensübertragungen betreffend, um mögliche Erbauseinandersetzungen über den eigenen Nachlass im Vorfeld zu vermeiden.
Darüber hinaus vertritt unsere Anwältin Tanja Krug Ihre Interessen im Rahmen der Rechte als Erbe, Miterbe, Pflichtteilsberechtigter oder im Bereich von Vermächtnisses. Wir stehen Ihnen zu Fragen zum Pflichtteilsrecht, der Enterbung oder der Sinnhaftigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft zur Seite.
Unser Notar Dr. Axel Braunholz entwirft und beurkundet Verfügungen und Verträge sowie sonstige Erklärungen in allen Bereichen des Erbrechts.