Das Arbeitsrecht befasst sich mit den rechtlichen Regelungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht unterteilt sich zum einen in das Individual-Arbeitsrecht, welches Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz regelt. Das Kollektiv-Arbeitsrecht auf der anderen Seite regelt zum Beispiel durch Tarifverträge das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Gemeinschaft zu einem oder mehreren Arbeitgebern. Das Betriebsverfassungsrecht ist Grundlage der betrieblichen Mitbestimmung von Arbeitnehmern.
Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, in dem Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Arbeitgeber, Arbeitnehmer) schriftlich gefasst sind. Werden Arbeitsverhältnisse durch Kündigung des Arbeitsvertrages (ohne Einvernehmen) beendet, sind oft Kündigungsfristen, Abfindungen und Arbeitszeugnisse strittig.
Kommt es zu einem Streitfall – ob Austragung von Konflikten vor dem Arbeitsgericht oder außergerichtliche Interessenvertretung – vertreten wir Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber strategisch, fachlich kompetent und qualifiziert.
Mit unserem Fachanwalt Dr. Axel Braunholz, den Rechtsanwältinnen Kornelia Fahrenbach-Stein und Tanja Krug vertreten wir rechtliche Interessen unter anderem im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten bei Kündigungen, dem Aufsetzen von Arbeitsverträgen oder Aufhebungsvereinbarungen, sowie im Betriebsverfassungsrecht.