Versicherungsrecht

Was ist das Versicherungsrecht?

Streitigkeiten treten in vielfältigen Fallgestaltungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer auf. Die jeweiligen Belange der Parteien sach- und interessengerecht wahrzunehmen, ist Teil unseres Tätigkeitsfeldes im Versicherungsrecht. Wir beraten und vertreten Versicherer und Versicherungsnehmer in allen Sparten des Versicherungsrechtes. Dieses umfasst die Personenversicherungen (u. a. Kranken-, Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen), die Sachversicherungen (bspw. Gebäude-, Hausrat-und Kaskoversicherungen) sowie Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen.

Versicherungsnehmern stehen wir bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Versicherer als kompetenter Partner qualifiziert zur Seite. Dabei überprüfen wir nicht nur, ob der Versicherer leisten muss, sondern auch, ob der Versicherungsvertrag bedarfsgerecht abgeschlossen wurde.

Versicherungsunternehmen auf der anderen Seite beraten und vertreten wir bei der Abwehr unberechtigter Forderungen von Versicherungsnehmern oder Dritten und bei der Durchsetzung von Rückgriffsansprüchen im Haftpflichtfall.

Unsere Schwerpunkte im Versicherungsrecht:

  • Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
  • Sonstiger Versicherungsschutz von Unternehmen, wie z. B. Sachversicherung, D&O-Versicherung etc.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Hausratversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Rechtsschutzversicherung