Strafrecht

Wie definiert sich das Strafrecht?

Wir betreuen unsere Mandanten in allen strafrechtlichen Fragen und Angelegenheiten.

Sind Sie beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, verteidigen wir Sie in allen Abschnitten des Strafverfahrens, ebenso in Bußgeldverfahren. Wir vertreten Sie auch, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
Besonders spezialisiert sind wir auch in den schwierigen Verfahren der Revision und der Wiederaufnahme bei bereits rechtskräftiger Verurteilung.

Unsere Schwerpunkte im Strafrecht:

  • Strafverteidigung in allen Verfahrensabschnitten
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Kapital- und Sexualstrafrecht
  • Sonderstrafrecht, wie z. B. Lebensmittel-, Jagd- und Tierschutzsachen
  • Verteidigung in Bußgeldverfahren
  • Nebenlage und Adhäsion