Haftungsrecht

Welche rechtlichen Bereiche fallen unter das Haftungsrecht?

Das Haftungsrecht umfasst Schadenersatzansprüche, die aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen. Grundsätzlich bedeutet Haftung, dass jemand für einen entstandenen Schaden – ob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht – einstehen muss. Beispielhaft sind hier etwa die Arzthaftung, die Amtshaftung sowie die Haftung privater Personen nach dem allgemeinen Schadensersatzrecht wie Verkehrsunfall, privater Unfall, Eigentumsverletzung, Körperverletzung.

Als Anwaltskanzlei für Haftungsrecht bearbeiten wir eine Vielzahl von Schadensfällen. Unsere Anwälte für Haftungsrecht Dr. Axel Braunholz, Tanja Krug und Eva Theresa Letzel setzen Schadenersatzansprüche erfolgreich gerichtlich als auch außergerichtlich für unsere Mandanten durch oder wehren diese ab.

Unsere Schwerpunkte im Haftungsrecht:

  • Schadenersatz aus Verkehrsunfall
  • Schadenersatz aus Eigentumsverletzung
  • Schadenersatz aus Körperverletzung
  • Arzthaftung
  • Amtshaftung