Forderungsmanagement

Was versteht man unter Forderungsmanagement?

Das Forderungsmanagement umfasst den gesamten Ablauf von der Entstehung einer finanziellen Forderung bis hin zum Ausgleich durch Zahlung an den Gläubiger. Die Forderungen können aus Rechtsverhältnissen wie Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen sowie Darlehen entstehen.

Hier sind wir tätig im Bereich der Verhandlung, der Erstellung von Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden bis hin zur Zwangsvollstreckung und Forderungseinzug mit Überwachung der Zahlungen. Wir vertreten Sie ganzheitlich und setzen uns für Sie ein, um Ihre Forderungsausfälle bestenfalls nicht auftreten zu lassen und Ihnen die zustehende Liquidität zu versichern.

Das Forderungsmanagement umfasst folgende Punkte:

  • Realisierung und Sicherung von Forderungen aus Rechtsverhältnissen
  • Außergerichtliche Zahlungsaufforderungen
  • Einholen relevanter Auskünfte bei Auskunftsdaten
  • Konsequente Zwangsvollstreckung
  • Schuldnervereinbarung zu Ratenzahlungen und Verzinsung
  • Stellen von Strafanträgen bei Betrungsverdacht
  • Überwachung der Zahlungseingänge
  • Insolvenzrechtliche Fragestellungen