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Die Aufgabe der Notare besteht neben beratender Tätigkeit im wesentlichen in der Beurkundung von Verträgen oder in der Beglaubigung von Unterschriften. Der Notar berät, entwirft und erstellt Verträge wie insbesondere den Grundstücksübergabevertrag, den Wohnungseigentumsübergabevertrag, den Hofübergabevertrag, die Bestellung von Grundpfandrechten (Grundschuld, Hypothek) den Ehevertrag, die Scheidungsfolgenvereinbarung, das Testament, den Erbvertrag, den Antrag auf Erteilung eines Erbscheines, den Schenkungsvertrag, Gründung von Gesellschaften, wie der GmbH, AG und KG, Patientenverfügung, Vollmachten, insbesondere Vorsorgevollmachten.